Fortschrittsanzeige

Erläuterungen

Angaben zum Betreiber

Der Betreiber einer Anlage ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Anlage hat, sie also z.B. im Notfall ausschalten kann.

Formular JGS

GrundAnzeige

Nach AwSV sind Sie nicht verpflichtet, die Stilllegung der Anlage anzuzeigen. Sie können mit der Anzeige der Stilllegung aber vermeiden, dass die Behörde Sie beim nächsten Fälligkeitstermin auffordert, die wiederkehrende Sachverständigenprüfung durchführen zu lassen. Beachten Sie auch die Prüfpflicht bei Stilllegung.

Angaben zur Anlage

BetriebinterneBezeichnung

Betriebsinterne Bezeichnungen können Sie zur eindeutigen Identifikation der Anlage zusätzlich angeben.

Anlagenbeschreibung

Die Anlagenbeschreibung soll den Umfang der Anlage mit den zugehörigen Anlagenteilen darlegen und ggf. die Anlage gegen weitere Anlagen abgrenzen.

Angabe zu den wassergefährdenden Stoffen

MengeStoff

Das maßgebende Volumen (analog maßgebende Masse) ist das Nennvolumen der Anlage einschließlich aller Anlagenteile oder nach sicherheitstechnischer Umrüstung das Volumen, das im Betrieb maximal genutzt werden kann und das auf nicht zu entfernende Art auf der Anlage angegeben ist; betriebliche Absperreinrichtungen zur Unterteilung der Anlage bleiben außer Betracht.

MengeStoff

Das maßgebende Volumen (analog maßgebende Masse) ist das Nennvolumen der Anlage einschließlich aller Anlagenteile oder nach sicherheitstechnischer Umrüstung das Volumen, das im Betrieb maximal genutzt werden kann und das auf nicht zu entfernende Art auf der Anlage angegeben ist; betriebliche Absperreinrichtungen zur Unterteilung der Anlage bleiben außer Betracht.

Technische Angaben - Behälter

AufstellungBauart

Bei Aufstellung der Anlage wählen Sie ober- oder unterirdisch aus (unterirdisch sind auch Anlagen mit unterirdischen Anlagenteilen bzw. mit nicht einsehbarem Behälterfuß) und zusätzlich bei oberirdischen Anlagen, ob die Anlage im Gebäude oder im Freien bzw. mit Überdachung aufgestellt ist.

BehaelterVerbunden

Eine kommunizierende Verbindung liegt dann vor, wenn die enthaltene Flüssigkeit von einem Behälter in den anderen übertreten kann.

Angaben zu den Behältern

Verwendungsnachweis

Bei Lagerbehältern sind die bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise (Norm für das Ü-Zeichen, Nummer der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses) oder die CE-Kenn­zeichnung mit zugehöriger europäischer Norm oder Europäisch-Technischer Bewertung einzutragen. Diese Informationen erhalten Sie beim Hersteller der Anlage bzw. der einzelnen Anlagenteile und Sicherheitseinrichtungen.

Sicherheitseinrichtungen

Sicherheitseinrichtung

Die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen/ Schutzvorkehrungen der Anlage sind auszuwählen. Andere technische oder organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Umwallung bei JGS oder Biogasanlagen) sind bei „sonstige“ einzutragen.