Fluglärmbeschwerde erfassen
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Bedientipps
Beim Ausfüllen des Online-Beschwerdeformulars beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Mit der TABULATORTASTE gelangen Sie problemlos in die Felder, in denen Sie Angaben machen können.
Sollten Sie Informationen zu einem Feld benötigen, können Sie diese über das Symbol abrufen.
Die mit einem Stern markierten Felder sind Pflichtfelder. Alle weiteren Angaben sind freiwillig.
Hinweis zur Barrierefreiheit: Durch gleichzeitiges Betätigen von UMSCHALTTASTE (Hochstelltaste) und EINGABETASTE können Sie Links und Aktionen der Schaltflächen auslösen.
Sehr geehrte/r Anwender/in,
hier können Sie Ihre Fluglärmbeschwerde schnell und einfach eintragen.
Bitte füllen Sie die vorgesehenen Felder aus und gehen Sie auf Weiter , um die Beschwerde abzusenden.
Auf diesem Weg erreicht Ihre Beschwerde die zuständigen Sachbearbeiter/innen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Die Pflichtangabe des Ortes (in Hamburg zusätzlich Stadtteil) dient nach § 3 Fluglärmschutzbeauftragtengesetz der sachlichen Bearbeitung der Beschwerden und deren räumlicher Zurodnung innerhalb der Statistik.
Um Ihre Beschwerde qualifiziert bearbeiten und auswerten zu können, geben Sie bitte Ihre persönlichen Daten an. Nur mit Hilfe Ihres Nachnamens, Ihres Wohnortes und der Straße können wir Sie als einzelnen Beschwerdeführer zählen. Wenn Sie keine vollständigen persönlichen Angaben machen, wird nur Ihre Beschwerde (als nicht zuzuordnend) erfasst und gezählt. Sie werden in diesem Fall als anonym und nicht als Beschwerdeführer gezählt (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Fluglärmschutzbeauftragtengesetz).
Die Datenerhebung dient der Bekämpfung und Kontrolle des Fluglärms. Ihre Daten werden nicht zu anderen Zwecken genutzt (§ 3 Abs. 2 Fluglärmschutzbeauftragtengesetz). Ihre angegebenen Daten werden, soweit sie nicht mehr für die Beschwerdesachbearbeitung erforderlich sind, spätestens am 1. März des Folgejahres gelöscht (§ 3 Abs. 5 Fluglärmschutzbeauftragtengesetz).
Jedes gesendete Formular wird, unabhängig von der Anzahl der erfassten Beschwerdeereignisse, als eine Beschwerde gezählt.
Vielen Dank!
Beschwerdegründe (Mehrfachnennungen möglich)
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