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Antrag auf Briefwahl

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Hintergrundinformationen zum Antrag auf Briefwahl

Mit diesem Service können Wahlberechtigte online einen Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen.

Bitte senden Sie uns den Briefwahlantrag nur einmal und nicht zusätzlich per Post, Fax oder E-Mail zu.

Füllen Sie den Antrag nur aus, wenn Sie per Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahllokal, sondern in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen wollen, beispielsweise wenn Ihres nicht barrierefrei ist.
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie einen Antrag auf Briefwahl stellen, Sie am Wahltag nicht mehr mit Ihrer Wahlbenachrichtigung, sondern nur mit dem ausgestellten Wahlschein in einem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen können.
Sie können den Antrag online in der Zeit vom 29. April 2024 bis 4. Juni 2024 stellen. Sie müssen nicht auf Ihre postalische Wahlbenachrichtigung warten. Füllen Sie die Pflicht-Felder in dem Online-Formular aus. Anzugeben sind: Vorname(n), Nachname, Geburtsdatum, Wohnanschrift (Meldeanschrift) und die Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen. Sie können Ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn Sie nach dem Absenden des Antrags eine Bestätigung erhalten möchten. Diese E-Mail enthält außerdem weitere Informationen zur Briefwahl. Für Rückfragen seitens Ihrer Wahldienststelle können Sie Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummer angeben. Schließen Sie den Vorgang mit „Senden“ ab.

Ihr Briefwahlantrag wird direkt an Ihre Wahldienststelle gesendet. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen im Regelfall innerhalb von drei bis vier Arbeitstagen nach Antragseingang zugestellt. Nehmen Sie bei Rückfragen oder, wenn Sie Ihre Unterlagen nicht erhalten haben, Kontakt mit Ihrer Wahldienststelle auf. Ein Ersatz von nicht zugegangenen Briefwahlunterlagen ist bis zum Samstag, 08.06.2024 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Ihrer Wahldienststelle möglich.

Es ist unzulässig, den Online-Briefwahlantrag für Andere zu stellen!
Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren Straftaten bei Wahlen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 - 108d Strafgesetzbuch).


Schritt-für-Schritt-Anleitung

Alle Felder, die nicht den Zusatz „Optional“ aufweisen, müssen Sie für eine Bearbeitung Ihres Antrags notwendigerweise ausfüllen. Alle Felder, die mit „Optional“ gekennzeichnet sind, enthalten freiwillige Angaben.

  1. Bestätigen Sie die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung durch einen Klick in die zugehörige Checkbox.
  2. Sofern Sie einen Titel tragen, geben Sie diesen an.
  3. Geben Sie Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum an. Bitte verwenden Sie keine Abkürzungen, Spitz- oder Künstlernamen.
  4. Wählen Sie bei „Wo sind Sie aktuell gemeldet?“ im Drop-Down-Menü „in Hamburg“ aus, falls Ihre aktuelle Meldeadresse (Hauptwohnsitz) in Hamburg liegt. Wählen Sie „im Ausland“ aus, falls Ihre aktuelle Meldeadresse im Ausland liegt und beachten Sie dann den erscheinenden Hinweistext.
  5. Geben Sie Ihre Meldeadresse in Hamburg an, sofern Sie zuvor bei der Frage nach Ihrer Meldeadresse „in Hamburg“ ausgewählt haben. Geben Sie Straße, Hausnummer und ggf. den Hausbuchstaben jeweils in das hierfür vorgesehene Feld ein.
  6. Sofern zu Ihrer Meldeadresse ein Adresszusatz (z.B. „HAUS 3“, „Hinterhaus“ („HTH“)), zugehörig ist, geben Sie diesen an.
  7. Wählen Sie bei „Versand meiner Briefwahlunterlagen“ im Drop-Down-Menü „Versand an eine andere Adresse“ aus, falls die Briefwahlunterlagen nicht an Ihre Meldeadresse geschickt werden sollen. Dann wählen Sie aus, ob die alternative Versandadresse in Deutschland (Inland) oder im Ausland liegt. Geben Sie die alternative Versandadresse vollständig an. Ihr Vor- und Nachname ist bereits eingetragen. Eine Angabe wie „bei“ oder „c/o“ können Sie hier ebenfalls vornehmen. Geben Sie dann Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und ggf. Land an. Bei einer Inlandsadresse ist eine Angabe in Zeile 4 (Straße, Hausnummer, ggf. Hausbuchstabe) und in Zeile 5 (Postleitzahl, Ort) verpflichtend. Bei einer Auslandsadresse ist eine Angabe in Zeile 6 (Land) verpflichtend.
  8. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie nach dem Absenden Ihres Antrags eine Bestätigung an diese E-Mail-Adresse erhalten möchten. Diese E-Mail enthält außerdem weitere Informationen zur Briefwahl. Mit der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ermöglichen Sie es außerdem Ihrer Wahldienststelle, gegebenenfalls auftretende Rückfragen zu Ihrem Antrag schnell klären zu können.
  9. Um Rückfragen zu Ihrem Antrag seitens der Wahldienststelle zu ermöglichen, können Sie eine Telefonnummer hinterlegen. Füllen Sie dazu das entsprechende Feld aus.
  10. Bitte lösen Sie die einfache Rechenaufgabe am Ende des Formulars und geben Sie das Ergebnis in das dafür vorgesehene Feld ein. Diese Maßnahme dient dazu, den Missbrauch des Formulars durch Computerprogramme zu reduzieren ("Spamschutz").
  11. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Weiter >", um die Formulareingabe abzuschließen. Das System prüft Ihre Angaben und weist Sie auf eventuell fehlende Daten oder Eingabefehler hin.
  12. Stellt das System keine Fehler fest, gelangen Sie auf eine Seite, die Ihnen das erfolgreiche Ausfüllen des Formulars bestätigt sowie die von Ihnen angegebenen Daten anzeigt. Nachdem Sie Ihre Daten geprüft haben, senden Sie den Antrag ab, indem Sie die Schaltfläche "Senden >" anklicken. Sie erhalten im Anschluss die Rückmeldung über den erfolgreichen Versand.